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   BSG, 17.01.2013 - B 5 R 46/12 BH   

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https://dejure.org/2013,1174
BSG, 17.01.2013 - B 5 R 46/12 BH (https://dejure.org/2013,1174)
BSG, Entscheidung vom 17.01.2013 - B 5 R 46/12 BH (https://dejure.org/2013,1174)
BSG, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - B 5 R 46/12 BH (https://dejure.org/2013,1174)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.02.2000 - 2 BvR 106/00

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels fristgemäßer Vorlage der Erklärung über

    Auszug aus BSG, 17.01.2013 - B 5 R 46/12 BH
    2 Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die damit verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nach der Rechtsprechung sowohl des BSG als auch der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass nicht nur der (grundsätzlich formlose) Antrag auf Prozesskostenhilfe, sondern auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (im Folgenden: Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 und 4 ZPO), dh mit dem gemäß § 117 Abs. 3 ZPO durch die Prozesskostenhilfevordruckverordnung vom 17.10.1994 (BGBl I 3001) eingeführten Formular, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BGH VersR 1981, 884; BFH/NV 1989, 802; BFH BStBl II 2001, 439; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6; BVerfG NJW 2000, 3344).
  • BFH, 19.06.2000 - VI S 2/00

    Kindergeld; Auskunft über Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus BSG, 17.01.2013 - B 5 R 46/12 BH
    2 Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die damit verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nach der Rechtsprechung sowohl des BSG als auch der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass nicht nur der (grundsätzlich formlose) Antrag auf Prozesskostenhilfe, sondern auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (im Folgenden: Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 und 4 ZPO), dh mit dem gemäß § 117 Abs. 3 ZPO durch die Prozesskostenhilfevordruckverordnung vom 17.10.1994 (BGBl I 3001) eingeführten Formular, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BGH VersR 1981, 884; BFH/NV 1989, 802; BFH BStBl II 2001, 439; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6; BVerfG NJW 2000, 3344).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BSG, 17.01.2013 - B 5 R 46/12 BH
    2 Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die damit verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nach der Rechtsprechung sowohl des BSG als auch der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass nicht nur der (grundsätzlich formlose) Antrag auf Prozesskostenhilfe, sondern auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (im Folgenden: Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 und 4 ZPO), dh mit dem gemäß § 117 Abs. 3 ZPO durch die Prozesskostenhilfevordruckverordnung vom 17.10.1994 (BGBl I 3001) eingeführten Formular, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BGH VersR 1981, 884; BFH/NV 1989, 802; BFH BStBl II 2001, 439; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6; BVerfG NJW 2000, 3344).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 2 R 33/13
    Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des durch Urteil des Senats vom 17. Oktober 2012 abgeschlossenen Verfahrens L 2 R 57/10, verbunden mit L 2 R 58/10 (vgl. dazu auch Beschluss des Bundessozialgerichts - BSG - vom 17. Januar 2013 - B 5 R 46/12 BH -).
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